September 14, 2017

Datenschutz

Die Sicherheit einer Datenverarbeitung in der Cloud unterliegt strenger Überwachung. So ist es, gemäß geltendem Datenschutzrecht, nur unter besonderen Umständen möglich, überhaupt personenbezogene Daten zu einem Dienstleister auszulagern. Die hierfür erforderlichen Verträge zur Verarbeitung im Auftrag sowie die Sicherheiten, die der Dienstleister in Form von überprüfbaren Zusicherungen zur Verfügung stellen muss, sind ausgesprochen umfangreich.

Die cirrox.net hat, um Konformität in allen Punkten sicherstellen zu können, einen externen Datenschutzbeauftragten der gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH bestellt. Dieser prüft sowohl die Verarbeitungen innerhalb der cirrox.net als auch die Datenweitergabe an das Rechenzentrum sowohl von der juristischen als auch von der technischen Seite. Er sorgt des weiteren für einwandfreie Verträge mit unseren Kunden und unseren Dienstleistern und steht unseren Kunden für Nachfragen jederzeit zur Verfügung.

Da wir an einer langfristig stabilen Kundenbeziehung interessiert sind und zu diesm Zweck immer ein wenig in der Zukunft leben, setzen wir – soweit möglich – schon jetzt die Bestimmungen der erst ab Ende Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) um.

Außerdem gehört es zu unserem Credo, niemals auf unter Umständen nur kurzfristig bestehende Konstrukte zu setzen. Auch nicht aus Kostengründen. Demenstprechend verlassen unsere Daten Deutschland nicht – obwohl das innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes durchaus möglich wäre. Auch die Ansprüche an unsere Dienstleister sind entsprechend hoch: Wir bestehen auf „wasserdichte“ Verträge und Handlungen.